Individuelle Betreuung

 

Die schmidth.com hausverwaltung wurde mit Übernahme des ersten Mandats am 27.03.2000 gegründet. Das anfängliche Motiv für die Übernahme dieser Aufgabe war die Wertsteigerung der eigenen Wohnung durch gezielte, kontinuierliche Verbesserung der Liegenschaft (Umfeld, Grundstück, Gebäude und Wohnungen). Bei unseren Bemühungen kam uns entgegen, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt sich im Rahmen eines Sanierungsprojektes an dieser Aufgabe - Schwerpunkt Umfeld - beteiligte. Das Ergebnis war ein Gewinn für alle : Das Umfeld profitierte durch ein gepflegtes Stadtteilambiente, die Eigentümer durch die Wertsteigerung der Eigentumswohnung, die Bewohner durch einen insgesamt erhöhten Wohnwert. Dieser Erfolg hat uns ermutigt, das grundsätzliche Konzept auch auf andere von uns verwaltete Liegenschaften zu übertragen.

Dreh- und Angelpunkt des Konzeptes ist das persönliche Engagement des Verwalters für die Liegenschaft. Er ist direkt - i.d.R. ohne Zwischenstation - für Eigentümer und Bewohner über Festnetz, Mobiltelefon, eMail und Telefax - falls nötig auch persönlich - ansprechbar. Zu den Leistungen des Verwalters gehören :

  • substanzerhaltende Überwachung der Liegenschaft mit Vorortkontrollen
  • substanzverbessernde Maßnahmen, falls nötig oder möglich
  • Vertragsverwaltung mit Versorgern, Dienstleistern und Versicherungen
  • Veranlassung von Wartungs-, Pflege- und Reparaturarbeiten
  • lfd. Führung der Bankkonten, Zahlungsverkehr
  • Eine Abrechnung pro Abrechnungsperiode für die Eigentümergemeinschaft mit Einzelabrechnungen je Wohnung, Vermögensaufstellung mit Abgrenzungen zur Vor- und Folgeperiode, Instandhaltungsrücklagekonto mit Zu- und Abgängen sowie umfangreichen Verprobungen
  • Aufstellung eines Wirtschaftsplanes für jede Abrechnungsperiode
  • Abhaltung einer Eigentümerversammlung pro Abrechnungsperiode mit Einladung/Tagesordnung sowie schriftlichem Protokoll
  • Eine Jahresinspektion pro Abrechnungsperiode mit einem Eigentümer
  • Anpassung der Hausordnung an geänderte Verhältnisse oder bei Bedarf

Die Vermietung der Wohnungen bleibt ausschließlich in den Händen der Eigentümer. Die Rechte und Pflichten des Verwalters richten sich nach dem Verwaltervertrag, der Teilungserklärung, dem Wohnungseigentumsgesetz und ergänzend nach den Bestimmungen über den entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag.