Sichere und übersichtliche Abrechnung

 

Die jährliche Abrechnung der Liegenschaft an die Eigentümergemeinschaft wird im Vorfeld der Eigentümerversammlung von einem damit beauftragten Eigentümer geprüft, sodaß in der Versammlung ausschließlich über Inhalte gesprochen werden kann.

Basis der Abrechnung ist die zugrunde liegende Bankbuchhaltung. Das Konto der Instandhaltungsrücklage wird automatisch mit der Summe der Vermögensbestandteile der Eigentümergemeinschaft per Ende der Abrechnungsperiode abgestimmt. Die Abrechnung setzt sich aus der Wohngeldabrechnung (Betriebskosten inc. Instandhaltungsumlage), dem Konto Instandhaltungsrücklage (mit allen Zu- und Abgängen), den Eigentümerkonten (Zahlungen und tatsächliches Wohngeld lt. Abrechnung) sowie dem Statusteil (Bank/Kreditoren/Debitoren, Jahresabgrenzungen und Gesamtabstimmung) zusammen.

Der Abstimmungsteil gewährleistet eine stets in sich stimmige Abrechnung.